AGB´s - RentaPrinta Kopierer mieten - Drucker leihen - Rent a Printer
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rentaprinta.de - Detmolder Straße 62 - 10715 Berlin
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen von Rentaprinta, vertreten durch: Boris Kyas | Detmolder Straße 62 | 10715 Berlin | Ust.-Id.Nr.DE202615569 (weiterhin als Vermieter genannt).
Sollte eine der Regelungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Für Preise und Kautionen gilt das Mietangebot. Der Gerichtsstand ist Berlin.
Mietangebot:
Das Mietangebot ist für beide Parteien unverbindlich, erst mit der Zusendung des unterzeichneten Angebots erkennt der Mieter die nachstehenden Miet- und Zahlbedingungen an.
Die Verpflichtung des Vermieters geht mit der Zusendung der Auftragsbestätigung oder der Übergabe der Mietware einher. Der Mietvertrag darf seitens des Mieters nur von
bevollmächtigten Handlungs- und Vertretungspersonen unterzeichnet werden. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Verbrauchsmaterial, Transportkosten, Installation und
Aufbau bzw. Abbau Kosten, diese sind in dem jeweiligen Mietangebot aufgeführt. Vom Vermieter verfasste Mietangebote sind grundsätzlich freibleibend.
Alle Preise sind zzgl. 16% MwSt.
Mietbeginn bzw. Mietende:
Die Geräte werden, sofern nichts anderes vereinbart, am 1. Miettag angeliefert oder durch den Mieter abgeholt. Gerät der Vermieter mit der Anlieferung in Verzug, so hat er ein Recht
auf eine angemessene Nachfrist. Als Mietzeit gilt die vereinbarte Mietdauer. Die Rückgabe des Mietgerätes hat nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit einschließlich komplettem
Verpackunsmaterial und Zubehör im einwandfreien Zustand im Geschäftslokal oder bei der Abholung/Veranstaltungsort zu erfolgen. Ein Überschreiten der Mietzeit ist nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters zulässig. Wird der vereinbarte Rückgabezeitpunkt ohne die Genehmigung oder der Kenntnis des Vermieters überschritten, so wird
pro überschrittenen Tag der doppelte Mietpreis des 1. Tages für das jeweilige Gerät fällig. Rücktritt vom Mietvertrag ist nur max. 5 Werktage vor Mietbeginn möglich.
Ab dem 4. Werktag vor Mietbeginn werden 60%, ab dem 2. Werktag vor Mietbeginn werden 80% und ab Mietbeginn werden 100% des gesamten Mietpreises berechnet. Alle gebuchten
Miettage sowie Flatrates werden zu 100% berechnet, auch wenn das Gerät nicht die ganze Mietzeit benötigt wird oder die gebuchten Flatrates nicht komplett verbraucht wurden.
Mietgerät und Zubehör:
Gegenstand der Vermietung ist im Angebot oder Auftragsbestätigung aufgeführtes Einzelgerät, der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietsache durch eine qualitativ
gleichwertige zu ersetzen. Das Mietgerät, sowie sämtliches Zubehör, als auch das Verpackungsmaterial muss sorgsam behandelt werden, bei Defekt, unsachgemäße
Benutzung oder Verlust haftet der Mieter im vollen Umfang. Der Gerätewert richtet sich nach dem aktuellen Wiederbeschaffungspreis eines Neugerätes. Auch wenn das von
dem Kunden beauftragte Transportunternehmen nur einen Anteil des Neuwertes erstattet, so muss der Mieter die Differenz zum Neuwert erstatten. Das gleiche gilt für alle
Zubehörteile wie: Kabel, Speichermedien, Aufbewahrungsboxen, Transportmittel, Transportsicherungen, Verpackungen und Verbrauchsmaterialien. Das Mietgerät ist bei
Inbetriebnahme durch den Kunden zu prüfen, Beschädigungen oder Funktionsfehler sind unverzüglich zu melden. Für Transportschäden durch unsachgemäßes Einpacken, ist
der Mieter im vollen Umfang haftbar. Dem Mieter ist es nicht gestattet an der Mietsache Veränderungen durchzuführen. Das gilt für Software, Firmware und mechanische
Veränderungen. Es sind keine Veränderungen in den Administratoren Einstellungen, sowie Reset´s d.h. Löschen der Geräteeinstellungen bzw. Zählerstände gestattet. Sämtliche
Veränderungen oder unerlaubte Maßnahmen werden dem Mieter in Rechnung gestellt wie Mietausfall, Ersatzteile bzw. Neugerät und Technikerstunden.
Das unerlaubte Entfernen von Firmenaufklebern von Mietgeräten wird PRO AUFKLEBER MIT 100,- € ZZGL. 16% MWST. BERECHNET.
Bei den Mietprodukten C451 und C652 ist das entfernen des Gerätes von der Transportpalette ausdrücklich VERBOTEN und wird als Schaden in Rechnung gestellt.
Gewährleistung:
Der Vermieter kann bei gerechtfertigten Beanstandungen wegen Mängel an dem Mietobjekt die mangelhafte Mietsache reparieren, austauschen oder den Mieter aus dem Vertrag
entlassen. Wird bei der Untersuchung des Mietgerätes inklusive Zubehör und Verbrauchsmaterial festgestellt, dass der Mieter an diesen Veränderungen vorgenommen hat,
die zu den Mängel geführt haben, so hat der Mieter, die hierdurch entstandenen Aufwendungen und den vollen Mietpreis zu zahlen. Der Mieter muss sich selbstständig
infomieren, ob sein Computer (sofern erwünscht) bzw. sein Betriebssystem kompatibel mit dem Mietgerät ist. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für inkompatibilität oder
fehlende Treiber und erstattet darauf hin keinen Mietpreis. Der Mieter ist ebenfalls dafür veranwortlich, dass die Gegebenheiten am Veranstaltungsort eine Anlieferung (Fahrstuhl,
Breite der Durchfahrten bzw. Türen und Traglast der Böden) und eine Inbetriebnahme (Stromanschluss bzw. LTE - Empfang) des Mietgerätes ermöglichen. Ebenfalls übernimmt der
Vermieter hierbei keine Haftung und erstattet darauf hin ebenfalls keinen Mietpreis.
Sicherheitsleistung und Mietentgelt:
Es ist generell bei jeder Miete eine Sicherheitsleistung / Kaution zu hinterlegen entweder BAR bei Abholung / Anlieferung der Mietsache oder vorab per Banküberweisung, sofern nichts
anderes vereinbart. Die Sicherheitsleistung wird grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Mietauftrag und ist sofort bar zu
begleichen, sofern nichts anderes vereinbart. EU-Firmen und Nicht-EU-Firmen müssen den vollen Rechnungsbetrag vorab als Angebotsbestätigung überweisen oder bar begleichen.
Gesonderte Vereinbarungen verlangen eine Schriftform.
Sonstiges:
Preise für Verbrauchsmaterialien werden immer gesondert auf dem Mietangebot aufgeführt. Der Vermieter behält es sich vor nach der Überprüfung die genaue
Seitenanzahl
und den Deckungsgrad zu ermitteln und ggf. das nicht vereinbarte bzw. zusätzliche Druckvolumen in Rechnung zu stellen. Alle Seitenangaben beziehen sich auf 5% Tonerdeckung
auf einer gedruckten Seite. Dem Mieter ist es nicht gestattet Fremdverbrauchsmaterial zu nutzen. Alle Geräte werden mit Verbrauchsmaterial angeliefert, sollte der Vermieter
feststellen, dass der Mieter trotz dieser ausdrücklichen Warnung, Fremdverbrauchsmaterial benutzt hat, wird dem Mieter mindestens ein kompletes Tonerset des jeweiligen
Mietgerätes in Rechnung gestellt. Alle Reparaturen und Maßnahmen, die ausgeführt werden müssen, aufgrund von Fremdverbrauchsmaterial, werden dem Mieter im vollen Umfang
in Rechnung gestellt.
Sitz der Firma:
RentaPrinta
Geschäftsführer: Boris Kyas
Detmolder Straße 62
10715 Berlin - Germany
Tel.: +49 (30) 830 38 429
Fax : +49 (30) 830 38 428
Gerichtsstand:
Amtsgericht Berlin Mitte
Steuernummer: 34/408/00441 - USt.-IdNr.: DE202615569